HARSEWINKEL INNENSTADT

Projektwebseite zur
Innenstadtentwicklung

INNENSTADTENTWICKLUNG

Projekt im Überblick

Zur Stärkung und Weiterentwicklung der Innenstadt Harsewinkel wurde ein Konzept erarbeitet. Die Umsetzung des Innenstadtkonzepts ist bis 2030 vorgesehen. Der Bund und das Land NRW unterstützen die Stadt im Rahmen des Städtebauförderprogramms. Der Blick richtet sich besonders auf die Innenstadt als Ort der Begegnung und als Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens in Harsewinkel. Mit Hilfe der Städtebauförderung werden daher zentrale öffentliche Räume wie Straßen, Plätze und Grünflächen, private Gebäude sowie öffentliche Einrichtungen wie die Kardinal-von-Galen-Schule und das Hallenbad umgestaltet und aufgewertet.

Informieren Sie sich über die Zukunft der Innenstadt Harsewinkel und gestalten Sie diese mit! 

Sanierungsgebiet Innenstadt Harsewinkel

Aus dem Projekt

Die Maßnahmen im Überblick

HANDLUNGS-
FELDER

Städtebau und Innenstadtgestaltung

Städtebau und Innenstadtgestaltung

Erfahren Sie mehr!

Freiraum und öffentlicher Raum

Freiraum und öffentlicher Raum

Erfahren Sie mehr!

Verkehr

Wohnen

Klimaschutz und
Klimafolgeanpassung

Klimaschutz und
Klimafolgeanpassung

Erfahren Sie mehr!

Ökonomie und
Einzelhandel

Ökonomie und
Einzelhandel

Erfahren Sie mehr!

Freizeit, Kultur
und Bildung

Freizeit, Kultur
und Bildung

Erfahren Sie mehr!

Fördermöglichkeiten

Gestalten Sie mit!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Innenstadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Harsewinkel über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier.

  • Herrichtung und Gestaltung von sichtbaren Außenfassaden von Gebäuden
  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Dachflächen
  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Hofflächen
  • Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen

Bezuschusst werden können Ausgaben für Maßnahmen bis zu einer Höhe von maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Der Zuschuss ist begrenzt auf

  • 10.000,00 Euro bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden
  • 10.000,00 Euro bei Maßnahmen an Dächern
  • 5.000,00 Euro bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen
  • 5.000,00 Euro bei Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen

Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 500,00 Euro beträgt.

  • Eigentümer:innen
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über das BAFA, die KfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Harsewinkel beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentumsnachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Harsewinkel gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Eigentümer:innen von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von zehn bis zwölf Jahre vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Harsewinkel über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Eigentümer:innen und der Stadt.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Begünstigung sollten Sie mit einem:r Steuerberater:in klären.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal berücksichtigt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag  zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um die Aufwertung Ihrer Immobilie, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Harsewinkel wenden, selbstverständlich kostenlos.

 
Neben der Förderung von Gebäudeaußenelementen über das Haus-und Hofflächenprogramm kann auch die durchgreifende Modernisierung und Instandsetzung einer Immobilie mit Hilfe der Städtebauförderung erfolgen. Ziel einer solchen Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und sonstigen Anlagen durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen.

Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung einer Immobilie (innen und außen) dienen, z. B.:

  • Anpassung von Grundrissen
  • Erneuerung der Sanitäranlagen oder von Elektroinstallationen
  • Austausch sanitärer Einrichtungen
  • Maßnahmen der Barrierefreiheit (Verbesserung Zugänglichkeit zum Gebäude)
  • Maßnahmen, die über das Fassaden- und Hofflächenprogramm gefördert werden, falls sie im Zuge einer durchgreifenden Modernisierung stattfinden

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Die aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen sowie die Finanzierung werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Förderanträge können Sie jährlich über die Stadt bei der Bezirksregierung stellen.

  • Reine Instandhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
  • Die Maßnahme muss innerhalb der Sanierungsgebietes Harsewinkel liegen.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Die Arbeiten müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden.
  • Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem/der Antragsteller:in.
  • Die Durchführungsfrist wird nach Absprache zwischen dem/der Eigentümer:in und der Stadt vertraglich festgehalten.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt zehn Jahre.

Gestalten Sie mit!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Haben Sie Ideen für die Gestaltung der Innenstadt Harsewinkel und möchten sich aktiv für deren Umsetzung einsetzen? Im Rahmen des Innenstadtfonds können Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung entwickeln, Maßnahmen verwirklichen oder einen finanziellen Beitrag zur Projektrealisierung leisten. Der Fonds setzt sich jeweils zu 50% aus öffentlichen und aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und Stadt stellen für jeden privat eingesetzten Euro einen weiteren Euro aus öffentlichen Fördermitteln zur Verfügung.

Der Innenstadtfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Harsewinkel zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Innenstadtfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

Investitionsvorbereitende Maßnahmen

  • Analysen und Konzepte zur Umsetzung von investiven Maßnahmen
  • Befragungen
  • Wettbewerbe
  • Gestaltungsleitfäden
  • Sonstige Analysen und Konzepte, die zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt beitragen

Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum

  • Punktuelle Straßenumgestaltung (z. B. bauliche Gestaltung Eingangssituationen)
  • Beleuchtungselemente, z. B. Illumination, in Ergänzung zur Funktionsbeleuchtung
  • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
  • Begrünung
  • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
  • Kunstobjekte
  • Ergänzung Stadtmobiliar (z. B. Fahrradständer, Bänke, Spielgeräte, Müllbehälter)

gefördert.

Ausgenommen sind Projekte oder Aktionen die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.

Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Kirchengemeinden und die Stadt Harsewinkel.

Es werden Investitions-, Sach- und Honorarkosten gefördert.

Anträge können schriftlich an die Stadt Harsewinkel gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Harsewinkel helfen Ihnen gerne weiter.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 250,00 Euro beträgt (Bagatellgrenze). Der Zuschuss darf einen Betrag von 10.000,00 Euro pro Einzelmaßnahme nicht übersteigen. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur, wenn eine Durchführung der Maßnahme von besonderem städtebaulichem Interesse ist.

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Innenstadtfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.

Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.

 Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Harsewinkel ausgestellt.

Die Stadt Harsewinkel stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

Kontakt

DSK Stadtentwicklung
Leonie Kleimann
0521 584864-25
leonie.kleimann@dsk-gmbh.de

Stadt Harsewinkel
Markus Ehrlich
05247 935-124
markus.ehrlich@harsewinkel.de

Das Stadtbild und die städtebauliche Attraktivität gehören zu den wichtigsten Standortfaktoren einer Stadt. In Harsewinkel sind es vor allem die Bauten am Kirchplatz und am Alten Markt sowie die ehemalige Gaststätte Wilhalm, die das Stadtbild prägen. Es gilt, die historischen Strukturen zu schützen. Außerdem soll eine Verbesserung der Verbindungen zwischen den Nutzungsschwerpunkte Moddenbachtal, City und Bahnhof angestrebt werden. Dabei soll vor allem die bessere Anbindung des Bahnhofsumfeldes an die Innenstadt gefördert werden. Zudem sollen vor allem die stadtbildprägenden Immobilien gestalterisch aufgewertet werden.

Um die Aufenthaltsqualität der Innenstadt Harsewinkels zu stärken, hat die Gestaltung von Freiräumen und öffentlichen Räumen einen hohen Stellenwert. Von großer Bedeutung ist dabei die Parkanlage Moddenbachtal mit dem Abrooksbach und der Teichanlage. Um den Abrooksbach für Anwohner:innen und Besucher:innen interessanter zu machen, soll dieser erlebbar gemacht werden. Im Bereich des Alten Marktes sowie des Kirchplatzes als zentrale Orte der Begegnung besteht gestalterischer Verbesserungsbedarf. Allgemein sind die Nutzbarkeit und die Verbindungen der einzelnen Freiräume und öffentlichen Räume zu stärken und zu erweitern. Dazu zählt auch die Identifizierung geeigneter Nutzungskonzepte für bestehende innerstädtische Grünflächen sowie die Gewährleistung von Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum.

Die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer:innen sollen besser aufeinander abgestimmt werden. Hierzu sollen bestehende Lücken im Fuß- und Radwegesystem geschlossen und die Geschäftsstraßen fußgängerfreundlich gestaltet werden. Die Straßen und Plätze sollen barrierefrei gestaltet werden. Der zukünftige Bahnhaltepunkte Harsewinkel soll – ergänzt um eine Mobilitätsstation – mit der Innenstadt und dem angrenzende Claas-Industrieareal optimal verknüpft werden.

In der Innenstadt von Harsewinkel trägt die Wohnnutzung erheblich zur Belebung bei. Um- und Nachnutzungspotenziale sind zu analysieren und nachbarschaftsverträglich zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund soll die Innenstadt auch nach Geschäftsschluss durch Wohn-, Gastronomie- und Freizeitnutzungen belebt werden. Zudem ist ein differenzierten durch Bestandsentwicklung und Neubau zu schaffen.

Zu den wichtigsten Zielen zählt vor allem die energetische Sanierung privater und kommunaler Gebäude sowie die Nutzung von Solarenergiepotenzialen. Außerdem sollen klimafreundliche Mobilitätskonzepte geplant und umgesetzt werden sowie Frei- und Grünflächen gesichert und Freiluftschneisen geschaffen werden. Allgemein sollen zukünftig Klimaaspekte in allen Planungen und Projekten als fester Bestandteil mitgedacht werden.

Der zentrale Geschäftsbereich der Innenstadt wird durch die Münsterstraße, Dr.-Pieke-Straße und die Gütersloher Straße gebildet. Dort befinden sich Einzelhandel, Dienstleister, medizinische Angebote und Gastronomie. Zu den Entwicklungszielen gehört die Sicherung der breiten Angebotsvielfalt, ebenso die Aktivierung privaten Engagements und die optimale Vernetzung unter Geschäftsinhaber:innen und Immobilieneigentümer:innen zur Stärkung der Geschäftsnutzungen.

Die Stadt Harsewinkel bietet ein breites Angebot an Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen. Vor allem die Parkanlage Moddenbachtal ist für Ausflüge beliebt. Das Hallenbad und die Sportanlagen bieten Raum für Freizeitaktivitäten. Der Heimathof und die ehemalige Gaststätte Wilhalm sind von besonderer Bedeutung, da sie wichtige Orte der Begegnung für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher:innen sind. Zu den Entwicklungszielen zählen die Sicherung und Entwicklung der Parkanlage sowie des Sport-, Freizeit- und Kulturangebots im Bereich Moddenbachtal. Außerdem soll der Wilhalm zu einem Bürgerzentrum weiterentwickelt werden. Im Bereich Bildung steht die Sanierung und Erweiterung der Kardinal-von-Galen-Grundschule um eine neue Aula mit Klassentrakt im Vordergrund.